Wohnungsgenossenschaften wie die Heimkehr sind keine gewöhnlichen Vermieter: Wir spekulieren nicht auf maximale Rendite, sondern orientieren uns an den Kosten. Wir engagieren uns für unsere Mitglieder genauso wie für die Stadtgesellschaft. Wir stellen nicht den unternehmerischen Erfolg in den Mittelpunkt, sondern die Menschen – denn eine Genossenschaft lebt vom Mitmachen.
Der Grundgedanke hinter allen Genossenschaften ist der Gleiche: Was einer alleine nicht schafft, das erreichen viele gemeinsam. Deshalb wird jede einzelne Mieterin und jeder einzelne Mieter direkt zum Mitglied der Genossenschaft und hat das Recht sich einzubringen: Die Vertreterwahl ist ein demokratischer Prozess, in dem Mitglieder entweder als Kandidatin und Kandidat oder als Wählerin und Wähler agieren können. Die Vertreterinnen und Vertreter wählen dann wiederum den Aufsichtsrat. Mitglieder der Genossenschaft haben also stets die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken.
Für den Beitritt in unsere Genossenschaft sind mindestens zwei Pflichtanteile zu zeichnen. Ein Pflichtanteil beträgt 250 Euro. Außerdem ist eine Kopie des Personalausweises zur Legitimation erforderlich. Zur Eröffnung eines Sparkontos genügen diese Pflichtanteile, bei Vermietung von Wohnraum kommen je nach Größe und Zimmerzahl der Wohnung weitere Anteile hinzu.
Die Anteile müssen vor Abschluss eines Mietvertrages gezeichnet sein und aus Mitteln der Interessentin bzw. dem Interessenten stammen.
Die Vermietung der Wohnung ist von verschiedenen Voraussetzungen und einer Bonitätsprüfung der Interessentinnen und Interessenten abhängig. Jede Vermietung wird individuell geprüft. Grundlage hierfür ist der vollständig ausgefüllte Interessentenbogen, welcher sowohl über das Internet als auch in der Geschäftsstelle ausgefüllt werden kann. Wohnungsangebote sind freibleibend. Eine Checkliste, die einen Überblick über alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen gibt, können Sie hier herunterladen.
Die sonstigen Bedingungen der Mitgliedschaft ergeben sich aus der Satzung, welche jedem Mitglied zu Beginn der Mitgliedschaft ausgehändigt wird, sowie den gesetzlichen Bestimmungen.
Hier können Sie sich Ihre persönliche Checkliste herunterladen:
Checkliste herunterladenVertreterinnen und Vertreter sind das Bindeglied zwischen Mitgliedern, Aufsichtsrat und Vorstand. Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern gewählten Vertreterinnen und Vertretern.
Ihr Amt üben sie im Gesamtinteresse der Genossenschaft aus. In den regelmäßigen Zusammenkünften hat jede Vertreterin und jeder Vertreter ein Rede-, Antrags-, Vorschlags- sowie Auskunfts- und Stimmrecht. Sie entscheiden gemeinsam über Satzungsänderungen, wählen den Aufsichtsrat und kontrollieren, ob der Aufsichtsrat und der Vorstand die Genossenschaft im Sinne der Mitglieder lenken. Die Vertreterversammlung wird alle fünf Jahre neu gewählt – die letzte Wahl fand am 24. März 2021 statt. Die Heimkehr bedankt sich bei allen wahlberechtigten Mitgliedern, die ihre Stimmen abgegeben haben. Jetzt geht es darum, zusammen mit den neu gewählten Vertreterinnen und Vertretern sowie Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertretern, die Zukunft der Genossenschaft zu gestalten. Bei Interesse lassen wir Ihnen gerne entsprechendes Informationsmaterial zukommen.
Der von der Vertreterversammlung gewählte Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden.
Im Interesse der Mitglieder berät und beaufsichtigt der Aufsichtsrat den Vorstand. Er prüft außerdem den Jahresabschluss sowie den Lagebericht und stellt diesen bei der Vertreterversammlung vor.
Gemeinsam mit rund 180 weiteren Wohnungsunternehmen ist die Heimkehr Mitglied im Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen und Bremen e.V., kurz vdw Niedersachsen Bremen. Für den vdw und seine Mitglieder steht der Mensch im Vordergrund – alle Bemühungen zielen auf ein sozial verträgliches sowie verantwortungsvolles Vermieten und einen modernen sowie bezahlbaren Wohnraum ab.
0511 98096-0
Adresse
Heimkehr
Wohnungsgenossenschaft eG
Hildesheimer Str. 89
30169 Hannover
Öffnungszeiten
Montag | 08 – 16 Uhr |
Dienstag | 08 – 18 Uhr |
Mittwoch | 08 – 14 Uhr |
Donnerstag | 08 – 17 Uhr |
Freitag | 08 – 13 Uhr |
Kassenstunden Sparabteilung
Mo. – Fr. | 09 – 12 Uhr |
Dienstag | 14 – 18 Uhr |
Donnerstag | 14 – 17 Uhr |